AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung
1.1 Allen Geschäften mit der VIT Tennisschulen GmbH, hier TSZ (Tennisschule Zehlendorf) genannt – liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsschluss und Vertragsdauer
2.1 Der Vertrag zum Tennistraining in der TSZ kommt nach schriftlicher oder mündlicher Anmeldung und schriftlicher oder mündlicher Bestätigung zustande und gilt durch die Mitteilung eines konkreten Termins zur Durchführung des Trainings als abgeschlossen. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge findet nicht statt. Bei Bestellung eins Trainingsabos gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Monats. Die muss schriftlich an buchhaltung@tennisschule-zehlendorf.de erfolgen und wird entsprechend bestätigt.
2.1a Für neue Mitglieder fällt einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 50 € an. Diese ist mit Vertragsbeginn fällig.
2.2 Der Trainer und die Tennisschule ist in der Annahme der Tennisanmeldung frei.
2.3 Bei Zustandekommen des Vertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
2.4 Tenniscamps gelten bei Reservierung 7 Tage vor Beginn als verbindlich gebucht. Sollte eine Stornierung / Absage aus jeglichen Gründen nach dieser Frist erfolgen, sind dennoch die vollen Kosten des Camps zu entrichten.
2.5 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.
2.6 Im Nikolassee Tennisclub „Die Känguruhs“ e.V. und Berliner Hockey-Club e.V. ist nur das Training für Mitglieder erlaubt. Ausgenommen davon sind Probetrainings, so wie ausgewiesene Turniere und Tenniscamps die zur Mitgliedergewinnung für den Nikolassee Tennisclub „Die Känguruhs“ e.V. sowie des Berliner Hockey-Clubs e.V. dienen.
3. Trainingsorganisation
3.1 Unser Leistungsangebot umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschaftstraining. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 5 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Minitraining, Schulklassen o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
3.2 Das Trainerteam der TSZ kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke und Alter einteilen und Einteilungen ändern. Auf die Wünsche unserer Kunden versuchen wir nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
3.3 Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Zeitplanveränderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Sollte die geplante Teilnehmeranzahl nicht zustande kommen, so gilt automatisch die Gebühr für die jeweils entstandene Teilnehmeranzahl.
3.4 Einzel- und Gruppentraining
Einzelstunden im Rahmen von Trainingsabos sowie Gruppentrainings müssen 48 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden, ansonsten werden die vollen Kursgebühren fällig. Aus organisatorischen Gründen können sowohl Einzelstunden aus Trainingsabos als auch Gruppentrainings bei Ausfall des Schülers nicht nachgeholt werden.
Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen. Dies gilt auch, wenn ein Kursteilnehmer komplett oder teilweise für die Saison ausfällt. Von der Tennisschule abgesagte Stunden – sowohl Einzel- als auch Gruppentraining – werden nachgeholt oder, falls dies nicht möglich ist, erstattet. .
3.5 Sollte ein Spieler sein Einzeltraining nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen (Ersatzspieler), allerdings nur nach Absprache und Zustimmung des Trainers. Diese Möglichkeit gilt nicht für das Gruppentraining. Stellt der/die Spieler/in im Einzeltraining keinen Ersatz, so ist die Stunde für ihn/sie kostenpflichtig.
3.6 Vom Kursteilnehmer versäumte Trainingsstunden können nicht nachgespielt werden.
3.7 Wir richten unsere Trainingstermine nach den Berliner Schulferien. Auf Schüler, die andere Ferienzeiten haben, können wir hierbei keine Rücksicht nehmen.
3.8 Bei Nichtbespielbarkeit der Außenplätze sowie regnerischer Wetterlage findet das Training in Form eines Alternativprogramms (Konditionstraining oder Theorieunterricht) statt.
4. Bestimmungen Trainingsdurchführung
4.1 Eine Trainingseinheit beträgt 45,60 oder 90 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege.
4.2 Die Wahl des Trainers ist der TSZ vorbehalten. Diese kann wenn nötig auch während der Saison einen Trainerwechsel vornehmen.
4.3 Trainingsstunden dürfen nur mit einwandfreien Tennisschuhen und Sportbekleidung angetreten werden.
4.4 Mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen sind dem Trainer vor Antritt der Trainingsstunde mitzuteilen.
4.5 Außer den Trainingsteilnehmern dürfen keine weiteren Personen den Trainingsplatz betreten bzw. sich dort aufhalten.
4.6 Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.
4.7 Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. In einem solchen Fall muss der/die Minderjährige bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. Der/die Ausgeschlossene bzw. deren Eltern/Erziehungsberechtigten haben keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.
5. Aufsicht von Kindern
5.1 Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Vor und nach dem Tennistraining wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen müssen aus diesem Grund Sorge tragen, ihre Kinder pünktlich zum Trainingsbeginn zu uns zu bringen und auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.
5.2 Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, sollte ein Kind den Trainingsbereich verlassen.
6. Inkasso
6.1 Gültigkeit haben nur die aktuellen Preislisten.
6.2 Die Kursgebühren sind vor dem Unterrichtsbeginn oder mit Rechnungsstellung zu entrichten. Ein gebuchter oder angefangener und nicht vollständig absolvierter oder nicht beendeter Kurs kann nicht zurückerstattet werden.
6.3 Sollte nach schriftlicher Aufforderung keine Zahlung erfolgt sein, so ist die TSZ berechtigt, unmittelbar das Training einzustellen und den Kurs nicht mehr fortzuführen.
6.4 Trainingscamps sind am ersten Trainingstag in bar zu begleichen.
6.5 Bei Rückstellungen berechnen wir 7,50 Euro.
7. Haftung
7.1 Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Trainer beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eltern haften für ihre Kinder. Die Trainer haften nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung.
8. Datenschutz
8.1 Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
8.2 Der NTC und TSZ ist berechtigt das während der Ausbildung, des Trainings oder des Spielbetriebs angefertigte Bildmaterial ohne Rücksprache für interne Zwecke und im Rahmen der Internetseite zu veröffentlichen. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
Datenschutzerklärung
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor. Datenschutzerklärung für die Nutzung von Facebook-Plugins (Like-Button) Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook (Facebook Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, California, 94025, USA) integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem „Like-Button“ („Gefällt mir“) auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: https://developers.facebook.com/docs/plugins/. Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook „Like-Button“ anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook- Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von facebook unter https://de-de.facebook.com/policy.php Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.
AGB
Neu ab 1. Mai 2026
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB die männliche Form verwendet. Sie gilt gleichermaßen für alle Geschlechter.
1 – Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der VIT Tennisschulen GmbH (im Nachfolgenden „TSZ“ genannt) mit ihren Tennisschülern bzw. bei minderjährigen Tennischülern auch für deren gesetzliche Vertreter/Erziehungsberechtigten.
1.2 Vertragsformen des Tennistrainings sind
- Einzelstunden
- Gruppentraining
- Mannschaftstraining
- Camps
1.3 Einzelstunden, Gruppen- und Mannschaftstraining werden im Abonnement angeboten, Einzelstunden alternativ auch mit Mehrfachkarte.
1.4 Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2 – Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag kommt durch Anmeldung (schriftlich, digital oder mündlich) und Bestätigung durch TSZ zustande.
2.2 TSZ kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
2.3 TSZ kann für Tennisschüler eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 50 € erheben, fällig mit jedem neuen Vertragsbeginn. Als neuer Vertragsbeginn zählt, wenn zwischen Kündigung und Neuabschluss mindestens 4 Wochen liegen.
2.4 Werden Trainingsleistungen für ein minderjähriges Kind gebucht, so sind Vertragspartner von TSZ ausschließlich die Erziehungsberechtigten (gesetzliche Vertreter gemäß § 1629 BGB). Das Kind ist Leistungsempfänger (Tennisschüler), nicht Vertragspartner.
2.5 Die Erziehungsberechtigten haften persönlich und allein für sämtliche Zahlungsverpflichtungen und sonstigen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis.
2.6 TSZ ist berechtigt, sämtliche Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis (Mahnungen, Kündigungen, organisatorische Informationen) an die Erziehungsberechtigten zu richten, die für und gegen das Kind wirken.
2.7 Es genügt die Unterzeichnung durch einen Elternteil, sofern dieser versichert, zur alleinigen Vertretung berechtigt zu sein oder die Zustimmung des anderen Elternteils vorliegt.
3 – Vertragslaufzeit und Kündigung
3.1. Trainingsabonnements für Einzelstunden, Gruppentrainings und Mannschaftstraining sind unbefristete Dauerschuldverhältnisse. Sie können ordentlich jeweils zum Ende der laufenden Saison gekündigt werden, sofern die Kündigung mindestens drei Monate vor dem jeweiligen Saisonende bei TSZ eingegangen ist. Saisonende der Sommersaison ist der 30. September, Saisonende der Wintersaison ist der 31. März. Geht die Kündigung weniger als drei Monate vor Saisonende ein, wird sie zum Ende der darauffolgenden Saison wirksam. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist per E-Mail an info@tennisschule-zehlendorf.de zu richten.
3.2 Eine vorübergehende Erkrankung begründet kein Recht zur außerordentlichen Kündigung und keine Pflicht zur Beitragsreduzierung. TSZ gewährt auf freiwilliger Basis und ohne Rechtsanspruch ein Guthaben für nachgewiesene Ausfallzeiten von mehr als sechs zusammenhängenden Wochen, sofern ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Die Entscheidung über die Gutschrift liegt im alleinigen Ermessen von TSZ.
3.3 Ist dem Tennisschüler die Teilnahme für die gesamte verbleibende Kursdauer dauerhaft unmöglich – insbesondere aufgrund dauerhafter Erkrankung, Umzug in eine andere Stadt oder Schwangerschaft ab dem vierten Monat – steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht zu (§ 313 BGB).
4 – Camps
Camps gelten spätestens 7 Tage vor Beginn als verbindlich gebucht. Bei späterer Stornierung ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der volle Campbeitrag geschuldet; TSZ lässt sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen, die pauschal mit 20 % des Campbeitrags bemessen werden.
5 – Trainingszeiträume und Ausfallzeiten
5.1 Der Trainingsumfang ergibt sich aus den regulären Trainingswochen des Sommer- und Winterzeitraums (Hallensaison).
5.2 Kein Training findet statt:
- während der Berliner Schulferien. Genaue Anfangs – und Endtermine der Ferien werden auf der Website oder dem Newsletter mitgeteilt,
an gesetzlichen Feiertagen (Ausnahmen finden Sie auf der Webseite), - im April nach dem Abbau der Traglufthallen und zur Instandsetzung der Tennisplätze. Außerdem in der letzten Septemberwoche (Hallenaufbau),
an durch Vereine oder Anlagenbetreiber festgelegten Sperr- und Turniertagen.
Aktuelle Termine werden auf der Website veröffentlicht. Diese Zeiten sind Bestandteil der Saisonplanung und mindern den Trainingsumfang nicht.
5.3 Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs von TSZ liegen und die Erbringung der Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen TSZ, die Durchführung der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder ganz bzw. teilweise abzusagen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht abschließend: extreme Wetterbedingungen (z.B. Starkregen, Sturm), behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks, Naturkatastrophen, Ausfall von Sportanlagen ohne Verschulden von TSZ sowie sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse. Im Falle des Ausfalls wird die Tennisschule nach eigenem Ermessen Ersatztermine anbieten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
5.4 Die jeweils aktuellen Trainingszeiten veröffentlicht TSZ digital unter www.tennisschule-zehlendorf.de/trainingsangebote. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.
6 – Trainingsorganisation
6.1 TSZ bietet Einzel-, Gruppen- und Mannschaftstraining an. Gruppengrößen werden nach pädagogischen und organisatorischen Kriterien festgelegt.
6.2 TSZ kann Gruppen, Uhrzeiten und Trainer aus organisatorischen Gründen anpassen.
6.3 Die Wahl des Trainers liegt im Ermessen von TSZ. Trainerwechsel sind jederzeit möglich.
6.4 Trainingsteilnahme ist nur mit geeigneter Sportkleidung und Tennisschuhen gestattet; gesundheitliche Einschränkungen sind vor der Stunde mitzuteilen.
7 – Regelungen zu Einzel- und Gruppentraining
7.1 Vom Kunden versäumte Trainingsstunden können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Von TSZ abgesagte Stunden werden nachgeholt oder – falls nicht möglich – erstattet.
7.2 Für Einzelstunden, die im Abonnement gebucht sind, gelten zusätzlich:
Bis zu 3 Absagen pro Saison (Sommer oder Winter) möglich
Mindestens 4 Wochen Vorlauf erforderlich
Pro rechtzeitig abgesagter Stunde wird eine Pauschale von 70 € (inkl. MwSt.) erstattet
Abo ist übertragbar an eine vom Kunden gestellte Ersatzperson (nach vorheriger Absprache); Voraussetzung: aktive Vereinsmitgliedschaft im jeweiligen Partnerverein
7.3 Stellt ein Einzelspieler keinen Ersatzspieler, wird die Stunde regulär berechnet. Im Gruppentraining ist eine Ersatzspielerregelung ausgeschlossen.
8 – Vereinsabhängige Bestimmungen
8.1 Auf den Anlagen der Partnervereine des TSZ ist Training grundsätzlich nur für Vereinsmitglieder zugelassen – ausgenommen Probetrainings, ausgewiesene Tenniscamps und Veranstaltungen zur Mitgliedergewinnung.
8.2 Sofern ein Partnerverein eine sogenannte Platzsperre gegen einen Tennisschüler erlässt, ist TSZ hieran gebunden und kann während der Platzsperre dem betroffenen Tennisschüler kein Training anbieten.
8.3 Die jeweilige Platz- und Hausordnung der Vereine ist verbindlich.
9 – Kinder und Aufsichtspflicht
9.1 Die Aufsichtspflicht von TSZ beginnt mit Trainingsbeginn und endet mit Trainingsende.
9.2 Eltern haben für pünktliches Bringen und Abholen zu sorgen. Verlässt ein Kind den Trainingsbereich eigenständig, übernimmt TSZ keine Haftung.
10 – Zahlungsbedingungen
10.1 Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten.
10.2 Gebühren für alle Vertragsarten werden mit Rechnungsstellung fällig.
10.3 Camps sind vor Campbeginn vollständig zu bezahlen.
10.4 Bei Rücklastschriften oder manuellem Zahlungsaufwand kann TSZ eine Pauschale von 10,00 € erheben.
10.5 Bei Zahlungsverzug ist TSZ berechtigt, das Training vorübergehend einzustellen.
10.6 TSZ ist berechtigt, die Preise für Trainings, Camps und sonstige Leistungen anzupassen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren verändern (insbesondere Hallenmieten, Energiepreise, Trainerkosten, Verbandsabgaben oder Inflation). Preisanpassungen werden mindestens 4 Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder digital angekündigt. Kunden haben das Recht, ihr Trainingsabonnement innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung innerhalb dieser Frist, gilt der angepasste Preis als vereinbart.
11 – Haftung
11.1 Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
11.2 TSZ, Trainer und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11.3 Eltern haften für ihre Kinder.
11.4 TSZ haftet im Rahmen bestehender Haftpflichtversicherungen.
12 – Datenschutz
12.1 TSZ verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
12.2 Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer an:
- Zahlungsdienstleister
- Vereinsbetreiber
- IT-Dienstleister zur Vertragsabwicklung
12.3 Daten werden 3 Jahre nach Vertragsende gelöscht, sofern keine gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten bestehen.
13 – Gerichtsstand und Erfüllungsort
13.1 Es gilt deutsches Recht.
13.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
Stand 27. März 2026
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Büroanschrift
VIT Tennisschulen GmbH
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14167 Berlin
Standort NTC
NTC „die Känguruhs“ e.V.
Spanische Allee 170
14129 Nikolassee
Standort BHC
Berliner Hockey-Club e.V.
Wilskistraße 70,
14163 Berlin
Kontakt
Anna Lauterbach
Tel.: +49 30 – 85070900
E-Mail: info@tennisschule-zehlendorf.de
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