AGB
Neu ab 1. Mai 2026
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB die männliche Form verwendet. Sie gilt gleichermaßen für alle Geschlechter.
1 – Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der VIT Tennisschulen GmbH (im Nachfolgenden „TSZ“ genannt) mit ihren Tennisschülern bzw. bei minderjährigen Tennischülern auch für deren gesetzliche Vertreter/Erziehungsberechtigten.
1.2 Vertragsformen des Tennistrainings sind
- Einzelstunden
- Gruppentraining
- Mannschaftstraining
- Camps
1.3 Einzelstunden, Gruppen- und Mannschaftstraining werden im Abonnement angeboten, Einzelstunden alternativ auch mit Mehrfachkarte.
1.4 Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2 – Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag kommt durch Anmeldung (schriftlich, digital oder mündlich) und Bestätigung durch TSZ zustande.
2.2 TSZ kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
2.3 TSZ kann für Tennisschüler eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 50 € erheben, fällig mit jedem neuen Vertragsbeginn. Als neuer Vertragsbeginn zählt, wenn zwischen Kündigung und Neuabschluss mindestens 4 Wochen liegen.
2.4 Werden Trainingsleistungen für ein minderjähriges Kind gebucht, so sind Vertragspartner von TSZ ausschließlich die Erziehungsberechtigten (gesetzliche Vertreter gemäß § 1629 BGB). Das Kind ist Leistungsempfänger (Tennisschüler), nicht Vertragspartner.
2.5 Die Erziehungsberechtigten haften persönlich und allein für sämtliche Zahlungsverpflichtungen und sonstigen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis.
2.6 TSZ ist berechtigt, sämtliche Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis (Mahnungen, Kündigungen, organisatorische Informationen) an die Erziehungsberechtigten zu richten, die für und gegen das Kind wirken.
2.7 Es genügt die Unterzeichnung durch einen Elternteil, sofern dieser versichert, zur alleinigen Vertretung berechtigt zu sein oder die Zustimmung des anderen Elternteils vorliegt.
3 – Vertragslaufzeit und Kündigung
3.1. Trainingsabonnements für Einzelstunden, Gruppentrainings und Mannschaftstraining sind unbefristete Dauerschuldverhältnisse. Sie können ordentlich jeweils zum Ende der laufenden Saison gekündigt werden, sofern die Kündigung mindestens drei Monate vor dem jeweiligen Saisonende bei TSZ eingegangen ist. Saisonende der Sommersaison ist der 30. September, Saisonende der Wintersaison ist der 31. März. Geht die Kündigung weniger als drei Monate vor Saisonende ein, wird sie zum Ende der darauffolgenden Saison wirksam. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist per E-Mail an info@tennisschule-zehlendorf.de zu richten.
3.2 Eine vorübergehende Erkrankung begründet kein Recht zur außerordentlichen Kündigung und keine Pflicht zur Beitragsreduzierung. TSZ gewährt auf freiwilliger Basis und ohne Rechtsanspruch ein Guthaben für nachgewiesene Ausfallzeiten von mehr als sechs zusammenhängenden Wochen, sofern ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Die Entscheidung über die Gutschrift liegt im alleinigen Ermessen von TSZ.
3.3 Ist dem Tennisschüler die Teilnahme für die gesamte verbleibende Kursdauer dauerhaft unmöglich – insbesondere aufgrund dauerhafter Erkrankung, Umzug in eine andere Stadt oder Schwangerschaft ab dem vierten Monat – steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht zu (§ 313 BGB).
4 – Camps
Camps gelten spätestens 7 Tage vor Beginn als verbindlich gebucht. Bei späterer Stornierung ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der volle Campbeitrag geschuldet; TSZ lässt sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen, die pauschal mit 20 % des Campbeitrags bemessen werden.
5 – Trainingszeiträume und Ausfallzeiten
5.1 Der Trainingsumfang ergibt sich aus den regulären Trainingswochen des Sommer- und Winterzeitraums (Hallensaison).
5.2 Kein Training findet statt:
- während der Berliner Schulferien. Genaue Anfangs – und Endtermine der Ferien werden auf der Website oder dem Newsletter mitgeteilt,
an gesetzlichen Feiertagen (Ausnahmen finden Sie auf der Webseite), - im April nach dem Abbau der Traglufthallen und zur Instandsetzung der Tennisplätze. Außerdem in der letzten Septemberwoche (Hallenaufbau),
an durch Vereine oder Anlagenbetreiber festgelegten Sperr- und Turniertagen.
Aktuelle Termine werden auf der Website veröffentlicht. Diese Zeiten sind Bestandteil der Saisonplanung und mindern den Trainingsumfang nicht.
5.3 Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs von TSZ liegen und die Erbringung der Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen TSZ, die Durchführung der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder ganz bzw. teilweise abzusagen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht abschließend: extreme Wetterbedingungen (z.B. Starkregen, Sturm), behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks, Naturkatastrophen, Ausfall von Sportanlagen ohne Verschulden von TSZ sowie sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse. Im Falle des Ausfalls wird die Tennisschule nach eigenem Ermessen Ersatztermine anbieten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
5.4 Die jeweils aktuellen Trainingszeiten veröffentlicht TSZ digital unter www.tennisschule-zehlendorf.de/trainingsangebote. Maßgeblich ist stets die aktuelle Fassung.
6 – Trainingsorganisation
6.1 TSZ bietet Einzel-, Gruppen- und Mannschaftstraining an. Gruppengrößen werden nach pädagogischen und organisatorischen Kriterien festgelegt.
6.2 TSZ kann Gruppen, Uhrzeiten und Trainer aus organisatorischen Gründen anpassen.
6.3 Die Wahl des Trainers liegt im Ermessen von TSZ. Trainerwechsel sind jederzeit möglich.
6.4 Trainingsteilnahme ist nur mit geeigneter Sportkleidung und Tennisschuhen gestattet; gesundheitliche Einschränkungen sind vor der Stunde mitzuteilen.
7 – Regelungen zu Einzel- und Gruppentraining
7.1 Vom Kunden versäumte Trainingsstunden können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Von TSZ abgesagte Stunden werden nachgeholt oder – falls nicht möglich – erstattet.
7.2 Für Einzelstunden, die im Abonnement gebucht sind, gelten zusätzlich:
Bis zu 3 Absagen pro Saison (Sommer oder Winter) möglich
Mindestens 4 Wochen Vorlauf erforderlich
Pro rechtzeitig abgesagter Stunde wird eine Pauschale von 70 € (inkl. MwSt.) erstattet
Abo ist übertragbar an eine vom Kunden gestellte Ersatzperson (nach vorheriger Absprache); Voraussetzung: aktive Vereinsmitgliedschaft im jeweiligen Partnerverein
7.3 Stellt ein Einzelspieler keinen Ersatzspieler, wird die Stunde regulär berechnet. Im Gruppentraining ist eine Ersatzspielerregelung ausgeschlossen.
8 – Vereinsabhängige Bestimmungen
8.1 Auf den Anlagen der Partnervereine des TSZ ist Training grundsätzlich nur für Vereinsmitglieder zugelassen – ausgenommen Probetrainings, ausgewiesene Tenniscamps und Veranstaltungen zur Mitgliedergewinnung.
8.2 Sofern ein Partnerverein eine sogenannte Platzsperre gegen einen Tennisschüler erlässt, ist TSZ hieran gebunden und kann während der Platzsperre dem betroffenen Tennisschüler kein Training anbieten.
8.3 Die jeweilige Platz- und Hausordnung der Vereine ist verbindlich.
9 – Kinder und Aufsichtspflicht
9.1 Die Aufsichtspflicht von TSZ beginnt mit Trainingsbeginn und endet mit Trainingsende.
9.2 Eltern haben für pünktliches Bringen und Abholen zu sorgen. Verlässt ein Kind den Trainingsbereich eigenständig, übernimmt TSZ keine Haftung.
10 – Zahlungsbedingungen
10.1 Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten.
10.2 Gebühren für alle Vertragsarten werden mit Rechnungsstellung fällig.
10.3 Camps sind vor Campbeginn vollständig zu bezahlen.
10.4 Bei Rücklastschriften oder manuellem Zahlungsaufwand kann TSZ eine Pauschale von 10,00 € erheben.
10.5 Bei Zahlungsverzug ist TSZ berechtigt, das Training vorübergehend einzustellen.
10.6 TSZ ist berechtigt, die Preise für Trainings, Camps und sonstige Leistungen anzupassen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren verändern (insbesondere Hallenmieten, Energiepreise, Trainerkosten, Verbandsabgaben oder Inflation). Preisanpassungen werden mindestens 4 Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder digital angekündigt. Kunden haben das Recht, ihr Trainingsabonnement innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung innerhalb dieser Frist, gilt der angepasste Preis als vereinbart.
11 – Haftung
11.1 Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
11.2 TSZ, Trainer und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11.3 Eltern haften für ihre Kinder.
11.4 TSZ haftet im Rahmen bestehender Haftpflichtversicherungen.
12 – Datenschutz
12.1 TSZ verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
12.2 Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer an:
- Zahlungsdienstleister
- Vereinsbetreiber
- IT-Dienstleister zur Vertragsabwicklung
12.3 Daten werden 3 Jahre nach Vertragsende gelöscht, sofern keine gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten bestehen.
13 – Gerichtsstand und Erfüllungsort
13.1 Es gilt deutsches Recht.
13.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
Stand 27. März 2026
Wir freuen uns auf Sie!
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Kontakt
Anna Lauterbach
Tel.: +49 30 – 85070900
E-Mail: info@tennisschule-zehlendorf.de
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