AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung

1.1 Allen Geschäften mit der VIT Tennisschulen GmbH, hier TSZ (Tennisschule Zehlendorf) genannt – liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsschluss und Vertragsdauer

2.1 Der Vertrag zum Tennistraining in der TSZ kommt nach schriftlicher oder mündlicher Anmeldung und schriftlicher oder mündlicher Bestätigung zustande und gilt durch die Mitteilung eines konkreten Termins zur Durchführung des Trainings als abgeschlossen. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge findet nicht statt. Bei Bestellung eins Trainingsabos gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Monats. Die muss schriftlich an buchhaltung@tennisschule-zehlendorf.de erfolgen und wird entsprechend bestätigt.

2.2 Der Trainer und die Tennisschule ist in der Annahme der Tennisanmeldung frei.

2.3 Bei Zustandekommen des Vertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

2.4 Tenniscamps gelten bei Reservierung 7 Tage vor Beginn als verbindlich gebucht. Sollte eine Stornierung aus jeglichen Gründen vor den 7 Tagen erfolgen, sind dennoch die vollen Kosten des Camps zu entrichten.

2.5 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle 
Trainingsteilnehmer verbindlich.

2.6 Im Nikolassee Tennisclub „Die Känguruhs“ e.V. und Berliner Hockey-Club e.V. ist nur das Training für Mitglieder erlaubt. Ausgenommen davon sind Probetrainings, so wie ausgewiesene Turniere und Tenniscamps die zur Mitgliedergewinnung für den Nikolassee Tennisclub „Die Känguruhs“ e.V. sowie des Berliner Hockey-Clubs e.V. dienen.

3. Trainingsorganisation

3.1 Unser Leistungsangebot umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschaftstraining. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 5 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Minitraining, Schulklassen o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.

3.2 Das Trainerteam der TSZ kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke und Alter einteilen und Einteilungen ändern. Auf die Wünsche unserer Kunden versuchen wir nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

3.3 Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Zeitplanveränderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Sollte die geplante Teilnehmeranzahl nicht zustande kommen, so gilt automatisch die Gebühr für die jeweils entstandene Teilnehmeranzahl.

3.4 Einzelstunden müssen 48 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden, ansonsten werden die vollen Kursgebühren fällig. Rechtzeitig abgesagte Einzelstunden werden nachgeholt. Unterbleibt die rechtzeitige Absage des Trainingstermins entfällt gemäß § 615 BGB unsere Leistungsverpflichtung. Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bei Einzel- und Gruppenkursen bestehen. Dies gilt auch, wenn ein Kursteilnehmer komplett oder teilweise für die Saison ausfällt. Von der Tennisschule abgesagte Stunden sowohl das Einzel- als auch das Gruppentraining werden nachgeholt. Falls dies nicht möglich ist, werden die Kosten erstattet.

3.5 Sollte ein Spieler sein Einzeltraining nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Trainerstunde an andere Personen (Ersatzspieler), allerdings nur nach Absprache und Zustimmung des Trainers. Diese Möglichkeit gilt nicht für das Gruppentraining. Stellt der/die Spieler/in im Einzeltraining  keinen Ersatz, so ist die Stunde für ihn/sie kostenpflichtig.

3.6 Vom Kursteilnehmer versäumte Trainingsstunden können nicht nachgespielt werden. 

3.7 Wir richten unsere Trainingstermine nach den Berliner Schulferien. Auf Schüler, die andere Ferienzeiten haben, können wir hierbei keine Rücksicht nehmen.

3.8 Bei Nichtbespielbarkeit der Außenplätze sowie regnerischer Wetterlage findet das Training in Form eines Alternativprogramms (Konditionstraining oder Theorieunterricht) statt.

4. Bestimmungen Trainingsdurchführung

4.1 Eine Trainingseinheit beträgt 45,60 oder 90  Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege.

4.2 Die Wahl des Trainers ist der TSZ vorbehalten. Diese kann wenn nötig auch während der Saison einen Trainerwechsel vornehmen.

4.3 Trainingsstunden dürfen nur mit einwandfreien Tennisschuhen und Sportbekleidung angetreten werden.
4.4 Mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen sind dem Trainer vor Antritt der Trainingsstunde mitzuteilen.

4.5 Außer den Trainingsteilnehmern dürfen keine weiteren Personen den Trainingsplatz betreten bzw. sich dort aufhalten.

4.6 Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.

4.7 Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. In einem solchen Fall muss der/die Minderjährige bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. Der/die Ausgeschlossene bzw. deren Eltern Erziehungsberechtigten haben keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.

5. Aufsicht von Kindern

5.1 Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Vor und nach dem Tennistraining wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen müssen aus diesem Grund Sorge tragen, ihre Kinder pünktlich zum Trainingsbeginn zu uns zu bringen und auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.

5.2 Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, sollte ein Kind den Trainingsbereich verlassen.

6. Inkasso

6.1 Gültigkeit haben nur die aktuellen Preislisten.

6.2 Die Kursgebühren sind vor dem Unterrichtsbeginn oder mit Rechnungsstellung zu entrichten. Ein gebuchter oder angefangener und nicht vollständig absolvierter oder nicht beendeter Kurs kann nicht zurückerstattet werden.

6.3 Sollte nach schriftlicher Aufforderung keine Zahlung erfolgt sein, so ist die TSZ berechtigt, unmittelbar das Training einzustellen und den Kurs nicht mehr fortzuführen.

6.4 Trainingscamps sind am ersten Trainingstag in bar zu begleichen.

7. Haftung

7.1 Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Trainer beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eltern haften für ihre Kinder. Die Trainer haften nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung.

8. Datenschutz

8.1 Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

8.2 Der NTC und TSZ ist berechtigt das während der Ausbildung, des Trainings oder des Spielbetriebs angefertigte Bildmaterial ohne Rücksprache für interne Zwecke und im Rahmen der Internetseite zu veröffentlichen. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

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